NOVA STRUKTUR
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensanalyse und Unternehmensbegleitung durch NOVA Struktur im Geschäftsverkehr mit Unternehmen.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Rangfolge
Anbieter ist Mesut Sen, handelnd unter NOVA Struktur, Kreuzstr. 52, 46483 Wesel, Deutschland, E-Mail: Kontakt.novastruktur@outlook.com. Diese AGB gelten für Aufträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, sofern sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden. Das Leistungsangebot dieser Website richtet sich nicht an Verbraucher.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Leistungsbeschreibung, Angebot und Auftrag bestimmen den konkreten Umfang. Die bloße Veröffentlichung dieser AGB oder eine Kontaktanfrage ersetzt ihre vertragliche Einbeziehung nicht.
2. Kontakt, Angebote und Vertragsschluss
Websiteinhalte beschreiben das Angebot und sind kein bindendes Vertragsangebot. Ein unverbindliches Kennenlerngespräch oder eine Terminanfrage ist keine kostenpflichtige Beauftragung. Ein Auftrag kommt durch die Annahme eines hinreichend bestimmten Angebots oder eine andere ausdrückliche gegenseitige Vereinbarung zustande. Ein Angebot kann eine Annahmefrist vorsehen.
Für die Dokumentation werden Leistungsumfang, Vergütung und wesentliche Rahmenbedingungen mindestens in Textform festgehalten. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von ihrer Form wirksam.
3. Leistungen und Abgrenzung
NOVA Scan umfasst die im Auftrag vereinbarte Unternehmensaufnahme, Auswertung und Ergebnisdarstellung. NOVA Balance umfasst eine gesondert beauftragte Begleitung ausgewählter Verbesserungen. NOVA Life umfasst eine gesondert vereinbarte fortlaufende Betreuung. Keine Stufe wird durch die Beauftragung einer anderen automatisch Vertragsbestandteil.
Ergebnisse, Unterlagen, Zeitrahmen, Mitwirkung, Termine und gegebenenfalls Erfolgskriterien richten sich nach dem konkreten Auftrag. Soweit keine konkrete Erfolgsleistung vereinbart ist, schuldet NOVA eine sorgfältige fachliche Tätigkeit und keine garantierte wirtschaftliche Verbesserung, Einsparung oder Umsatzsteigerung. Gesetzliche Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäßen Leistung bleiben bestehen. Die gesetzliche Einordnung eines konkreten Auftrags richtet sich nach seinem Inhalt.
NOVA erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung, keine gesetzlich geregelte Abschlussprüfung und keine erlaubnispflichtige Anlage- oder Finanzberatung. Entsprechende Fachfragen sind durch die zuständigen qualifizierten Stellen zu klären.
NOVA OS ist ein internes Arbeits- und Organisationssystem. Ein eigenständiger Softwarezugang, eine Softwarelizenz, ein Kundenportal oder ein bestimmter automatisierter Prozess wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Mitwirkung und Entscheidungsverantwortung
Der Auftraggeber benennt eine erreichbare Ansprechperson und stellt die für den vereinbarten Umfang erforderlichen Informationen und Nachweise rechtzeitig zur Verfügung. Er kennzeichnet bekannte Unvollständigkeiten und stellt sicher, dass er zur Übermittlung von Unterlagen und personenbezogenen Daten berechtigt ist.
NOVA weist auf erkennbare wesentliche Lücken oder Widersprüche hin. Kann eine Aussage mangels Informationen nicht belastbar getroffen werden, wird dies als Einschränkung kenntlich gemacht. Betriebliche Entscheidungen und Freigaben bleiben beim Auftraggeber; eine Vertretung gegenüber Dritten erfordert eine gesonderte Bevollmächtigung.
Führt fehlende Mitwirkung zu Verzögerungen, werden Termine angemessen abgestimmt. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen entstehen nicht automatisch, sondern erfordern eine Vereinbarung.
5. Änderungen und zusätzliche Leistungen
Änderungen von Umfang, Terminen oder Anforderungen werden gemeinsam hinsichtlich Aufwand, Auswirkungen und Kosten geklärt. Zusätzliche Leistungen werden erst nach einer entsprechenden Vereinbarung erbracht. NOVA ersetzt eine vereinbarte Leistung nicht einseitig durch eine wesentlich andere Leistung.
6. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung, Zahlungsstufen und gegebenenfalls Reisekosten ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Gegenüber Unternehmen ausgewiesene Nettopreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Auslagen oder Reisekosten werden nur im vereinbarten Umfang berechnet.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der Eintritt und die Folgen des Zahlungsverzugs richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
7. Termine, Laufzeit und Beendigung
Terminwünsche über die Website sind noch keine Reservierung. Ein Gesprächstermin gilt erst nach Abstimmung und Bestätigung. Änderungswünsche sollten möglichst früh mitgeteilt werden. Für das unverbindliche Erstgespräch wird durch diese AGB keine Ausfallpauschale begründet.
Bei beauftragten Leistungen richten sich Laufzeit, vereinbarte Meilensteine und Kündigungsmöglichkeiten nach dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Verlängerung entsteht nicht allein durch diese AGB. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Im Fall einer Beendigung richten sich Vergütung und Abwicklung nach der Vereinbarung und den einschlägigen gesetzlichen Regeln.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich und verwenden sie nur für den vereinbarten Zweck. Als vertraulich gelten insbesondere interne Zahlen, Geschäftsgeheimnisse, Kunden- und Mitarbeiterdaten sowie nicht öffentlich bekannte Arbeitsunterlagen und Methoden.
Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt oder öffentlich zugänglich waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden oder rechtmäßig von Dritten bezogen wurden. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig. Personen, die zur Vertragserfüllung Zugang benötigen, sind im erforderlichen Umfang zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Die Verpflichtung besteht über die Zusammenarbeit hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
Eine öffentliche Nennung als Kunde, Referenz oder Fallbeispiel erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung. Eine solche Zustimmung ist keine Voraussetzung für die Beauftragung.
9. Unterlagen, Methoden und Nutzungsrechte
Eigene Vorlagen, Bewertungsmodelle, interne Werkzeuge, Arbeitslogik und das NOVA-Methodenwissen verbleiben bei NOVA. Ein Auftrag begründet keinen Anspruch auf Herausgabe des internen Systems oder von nicht vereinbarten Arbeitsunterlagen.
An vollständig bezahlten kundenspezifischen Ergebnissen erhält der Auftraggeber, soweit NOVA die erforderlichen Rechte besitzt, ein zeitlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht für die eigenen geschäftlichen Zwecke. Eine Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete berufliche Berater ist für diese Zwecke zulässig. Öffentliche Verbreitung, Weiterverkauf oder eine Nutzung zur Vermarktung der NOVA-Methode bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Rechte an den vom Auftraggeber eingebrachten Daten und Dokumenten verbleiben bei ihren Berechtigten. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
10. Datenschutz und technische Hilfsmittel
Beide Parteien beachten die für sie geltenden Datenschutzpflichten. Personenbezogene Daten werden auf das für den Auftrag notwendige Maß beschränkt. Soweit NOVA personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird vor dieser Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Diese AGB ersetzen sie nicht.
Der Einsatz externer Systeme für vertrauliche oder personenbezogene Auftragsdaten setzt die für den konkreten Auftrag erforderlichen organisatorischen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen voraus. Wesentliche Freigaben und kundenwirksame Entscheidungen bleiben in menschlicher Verantwortung.
11. Leistungsmängel und Haftung
Beanstandungen sollten zur zügigen Prüfung konkret mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Rechte wegen Pflichtverletzungen bleiben unberührt. NOVA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keine pauschale Haftungsfreistellung und begrenzen insbesondere keine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Ein Hinweis auf wirtschaftliche Unsicherheiten oder die Entscheidungsverantwortung des Auftraggebers schließt die Haftung für eigene Pflichtverletzungen nicht aus.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. Ein besonderer Gerichtsstand wird durch diese AGB nicht vereinbart; es gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten. Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich deren Ersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes wirksam.
Zurück zu NOVA